Die Kindertagesbetreuung gewährleistet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dient dem Wohl und der Entwicklung der Kinder. Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung...
Kinder bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres:
Antrag ist immer notwendig
Kinder vom 1. Lebensjahr bis zur Einschulung:
bis 30 Stunden Betreuung ist kein Antrag notwendig
bei mehr als 30 Stunden ist ein Antrag erforderlich
Kinder von der 1. bis zur...