Die Kindertagesbetreuung gewährleistet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dient dem Wohl und der Entwicklung der Kinder. Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in einer Kindertageseinrichtung.

Wo erhalte ich Informationen?

  • bei den Trägern der Einrichtungen
  • bei Ämtern, Städten und Gemeinden
  • beim Jugendamt