Neue zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen im Gelben Heft
Zuletzt aktualisiert am: 03.08.2026
Die neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen Z1 bis Z6 begleiten Kinder vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat und werden im Gelben Heft dokumentiert.
Seit dem 1. Januar 2026 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat.
Die Untersuchungen werden im Gelben Heft unter den Bezeichnungen Z1 bis Z6 dokumentiert und ergänzen die bisherigen kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen.
Die Untersuchungstermine im Überblick
Untersuchung
Alter des Kindes
Z1
6.–9. Lebensmonat
Z2
10.–20. Lebensmonat
Z3
21.–33. Lebensmonat
Z4
34.–48. Lebensmonat
Z5
49.–60. Lebensmonat
Z6
61.–72. Lebensmonat
Bitte denken Sie daran
Bringen Sie das Gelbe Heft zu jedem Termin beim Zahnarzt mit, damit die Untersuchungen dort eingetragen werden können.
Sollte Ihr Gelbes Heft die neuen Eintragungsseiten noch nicht enthalten, erhalten Sie in Ihrer Zahnarztpraxis einen Einleger, der die Dokumentation der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ermöglicht.
Frühzeitige Vorsorge schafft die Grundlage für gesunde Zähne – von Anfang an.
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