Neue Regelungen ab April 2024
Um die Sparziele des Bundesfinanzministers zu erreichen und eine allgemeine Kürzung des Elterngeldes für alle Eltern zu verhindern, haben die Koalitionsfraktionen Änderungen beim Elterngeld beschlossen. Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Einkommensgrenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für Paare von 300.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt. Ab dem 1. April 2025 wird diese Grenze für Paare weiter auf 175.000 Euro reduziert. Für Alleinerziehende gilt ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro. Zudem wird die Regelung zum gleichzeitigen Bezug von Elterngeld angepasst: Künftig ist ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich. Ausnahmen gelten jedoch für den Bezug von ElterngeldPlus, den Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlings- und Frühgeburten.
Mehr erfahren und einen Antrag stellen können Sie hier: https://landkreis-oder-spree.de/Bildung-Soziales/Jugend-und-Familie/Elterngeld/