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Neue Regelungen beim Elterngeld

Elterngeld beantragen im Landkreis Oder-Spree

Um Eltern in dieser besonderen Zeit zu unterstützen, bietet der Staat das Elterngeld an. Dieses finanzielle Hilfsmittel soll dazu beitragen, den Einkommensverlust während der Elternzeit auszugleichen und es Familien ermöglichen, sich intensiv um die Betreuung und Erziehung ihres Neugeborenen zu kümmern. Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Beantragen von Elterngeld: von den Voraussetzungen über die erforderlichen Unterlagen bis hin zu den verschiedenen Elterngeldvarianten. So sind Sie bestens informiert und können den Antrag erfolgreich stellen.

Zuletzt aktualisiert am: 14.08.2024

Neue Regelungen ab April 2024

Um die Sparziele des Bundesfinanzministers zu erreichen und eine allgemeine Kürzung des Elterngeldes für alle Eltern zu verhindern, haben die Koalitionsfraktionen Änderungen beim Elterngeld beschlossen. Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Einkommensgrenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für Paare von 300.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt. Ab dem 1. April 2025 wird diese Grenze für Paare weiter auf 175.000 Euro reduziert. Für Alleinerziehende gilt ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro. Zudem wird die Regelung zum gleichzeitigen Bezug von Elterngeld angepasst: Künftig ist ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich. Ausnahmen gelten jedoch für den Bezug von ElterngeldPlus, den Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlings- und Frühgeburten.

Mehr erfahren und einen Antrag stellen können Sie hier: https://landkreis-oder-spree.de/Bildung-Soziales/Jugend-und-Familie/Elterngeld/

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