Die Leistungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Antragsformulare erhalten Sie beim Landratsamt Beeskow, Jugendamt, Breitscheidstr. 7 in 15848 Beeskow, auf telefonische Anfrage bei den unten aufgeführten zuständigen Mitarbeitern oder unter www.landkreis-oder-spree.de/unterhaltsvorschuss (hier finden Sie auch Informationen zu den mitzubringenden Unterlagen).
Ein Kind hat Anspruch auf die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wenn es
- das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- in häuslicher Gemeinschaft mit einem seiner Elternteile lebt, der
- ledig, verwitwet oder geschieden ist oder
- von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt oder
- dessen Ehegatte für voraussichtlich wenigstens 6 Monate in einer Anstalt untergebracht ist,
- nicht oder nicht regelmäßig
- Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder
- wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge wenigstens in Höhe der in Betracht kommenden Unterhaltsvorschussleistung erhält.
Darüber hinaus besteht Anspruch auf Unterhaltsleistungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn
- das Kind keine Leistungen nach dem SGB II bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermieden wird oder
- der Elternteil, bei dem das Kind lebt, über ein Einkommen von mindestens 600,-€ verfügt.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2020 monatlich:
- für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 165 Euro,
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 220 Euro,
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 293 Euro.
Ihre Ansprechpartner zum Unterhaltsvorschuss sind
Frau Mettke (E,J,L,Q)
03366 35-1564
Frau Bildt (T,W)
03366 35-1509
Frau Machnow (G-Gn,R,U)
03366 35-1535
Herr Kraatz (B,O)
03366 35-1568
Frau Weiß (F,M)
03366 35-1525
Frau Leschke (D,P,X,Y)
03366 35-1573
Frau Mercier (Go-Gz,Ka-Kl,Z)
03366 35-1508
Frau Pohland (C,N,Se-Sz)
03366 35-1506
Frau Hampe (Sa-Sd)
03366 35-1539
Frau Müller (A,I,Km-Kz,V)
03366 35-1527
Frau Gliese (H)
03366 35-1537