Stillende Mutter
stillende Mutter

Vom 2. bis 8. Oktober findet die diesjährige Weltstillwoche statt, diesmal unter dem Motto „Stillen im Beruf – kenne deine Rechte“. Viele Stillende und Schwangere halten Stillen und Berufstätigkeit für nicht vereinbar und stillen vor dem Wiedereintritt in Job, Ausbildung oder Studium ab. Dabei ist das deutsche Mutterschutzgesetz auf ihrer Seite: Bis zum ersten Geburtstag des Kindes haben Stillende das Recht auf bezahlte Stillzeiten, Arbeitgebende müssen geeignete Bedingungen für das Stillen oder Abpumpen schaffen. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz weitere Regeln zu Arbeitszeiten, Überstunden und zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen im Arbeitsumfeld.

Das Netzwerk Gesund ins Leben, das Netzwerk Gesunde Kinder und viele weitere Akteure und Institutionen geben einen Einblick in die aktuelle Rechtslage wertvolle Praxis-Tipps:

Muttermilch abpumpen, aufbewahren und füttern : Stillen und Beruf – so klappt‘s