U1 bis U9: zehn Chancen für Ihr Kind

Seit 25 Jahren gibt es in Deutschland das bundesweit einheitliche Früherkennungsprogramm für Kinder. Das Programm gewährt jedem Kind von der Geburt bis zum Schulalter einen gesetzlichen Anspruch auf zehn kostenlose Früherkennungsuntersuchungen: die U1 bis U9, die in den ersten sechs Lebensjahren durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Früherkennungstermine findet auch eine ärztliche Beratung zu wichtigen anstehenden Themen der kindlichen Gesundheit und Entwicklung statt, wie z. B. Unfallvorbeugung oder Ernährung.

Bei diesen Terminen untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind vor allem auf mögliche schwerwiegende Erkrankungen hin und prüft, ob es sich seinem Alter entsprechend entwickelt. Auf diese Weise können Verzögerungen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung und mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen frühzeitig erkannt werden. Durch eine rechtzeitige Behandlung oder spezielle Förderung können die möglichen Folgen für die Gesundheit und Entwicklung dann oft verhindert oder zumindest vermindert werden.

Die Erfahrung zeigt, dass die U-Untersuchungen von fast allen Eltern in Anspruch genommen werden. Nutzen auch Sie die Chance für Ihr Kind und für Sie als Eltern! Die U-Untersuchungen sind nämlich auch dafür da, dass Sie bei Unsicherheiten und Sorgen zur Entwicklung und Gesundheit Ihres Kindes ärztlich beraten werden oder bei Bedarf weitere Information oder Unterstützung erhalten.

Wichtig

Früherkennungsuntersuchungen wie die U1 bis U9 gehören zum gesetzlich verankerten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Dementsprechend werden die Kosten hierfür von den Krankenkassen übernommen (wenn die entsprechenden Zeitspannen eingehalten werden). Auch die empfohlenen Impfungen sind kostenlos. Sie gehören ebenfalls zu den Pflichtleistungen, die alle Krankenkassen anbieten müssen.

(Quelle: www.kindergesundheit-info.de)

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