Eine zusätzliche Leistung zm Kindergeld

Kinderzuschlag

Kennen Sie schon den Kinderzuschlag? Dies ist eine zusätzliche Leistung zum Kindergeld. Der Kinderzuschlag beträgt monatlich bis zu 297,00 Euro je Kind.

Zuletzt aktualisiert am: 18.06.2025

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Wann haben Sie einen Anspruch auf den Kinderzuschlag?

  • Sie beziehen Kindergeld für das Kind und
  • Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt und
  • Ihr Kind ist noch nicht 25 Jahre, nicht verheiratet und nicht verpartnert und
  • Ihr Bruttoeinkommen erreicht die Mindesteinkommensgrenze (Paarfamilien 900,00 Euro monatlich, Alleinerziehende 600 Euro monatlich) und
  • zusammen mit dem Kindergeld, dem Kinderzuschlag und einem möglichen Wohngeldanspruch reicht Ihr monatliches Einkommen für die ganze Familie.

Mit dem KiZ-Lotsen können Sie ganz einfach checken, ob Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Bei Fragen können Sie sich einen Termin für eine Videoberatung buchen. Die Mitarbeitenden der Familienkasse beantworten gern Ihre Fragen und unterstützen auch bei der Antragstellung.
Den Antrag können Sie 24 / 7 bequem online stellen – auch vollständig digital.

Gut zu wissen: Wenn Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben, haben Sie automatisch einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen für Ihr Kind. Der Antrag muss jedoch bei der kommunalen Stelle gesondert gestellt werden.


Verschenken Sie kein Geld! Prüfen Sie noch heute, ob Sie möglicherweise einen Anspruch haben!
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Familienkasse unter www.kiz-digital.de.

Im Downloadcenter finden Sie Antragsformulare, Bescheinigungen, Flyer und Merkblätter.


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