Kinder bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres:
Antrag ist immer notwendig
Kinder vom 1. Lebensjahr bis zur Einschulung:
bis 30 Stunden Betreuung ist kein Antrag...
Die Kindertagesbetreuung gewährleistet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dient dem Wohl und der Entwicklung der Kinder. Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis...