Vater mit Baby im Arm

Vaterschaftsanerkennungen werden im örtlichen Standesamt oder im Jugendamt (hier kostenfrei) beurkundet.

Die Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung und die Beurkundung der gemeinsamen elterlichen Sorge können unter Vorlage der Personaldokumente, der Geburtsurkunden der Beteiligten und der  Vaterschaftsanerkennung im Jugendamt kostenfrei vorgenommen werden.

Hier erhalten Sie auch eine Negativbescheinigung (Auskunft aus dem Sorgeregister) unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und der Vaterschaftsanerkennung.

Beurkundungen zu Unterhaltsverpflichtungen werden hier  ebenfalls kostenfrei unter Vorlage des Personaldokuments und der Mitteilung über den zu beurkundenden Unterhalt vorgenommen. Diesen können Sie hier auch berechnen lassen. Fordern Sie den Vater bzw. die Mutter zunächst selbst auf, Auskunft über sein/ihr Einkommen der letzten 12 Monate zu erteilen. Setzen sie ihm/ihr eine 14-tägige Frist.

Vereinbaren Sie im Jugendamt einen Beratungstermin und bringen folgende Unterlagen mit: Einkommensnachweise, Geburtsurkunde des Kindes, Vaterschaftsanerkennung, ggf. vorhandene Unterhaltstitel /-berechnung.

Ihre Ansprechpartner zu Vaterschafts- und Unterhaltsfragen im Jugendamt sind (nach dem Familiennamen des Kindes):

Standort Beeskow Breitscheidstraße 7  03366 35-1529  03361 35-1569

Standort Fürstenwalde Am Bahnhof 1 E 03361 599-1562 03361 599-1577

Feststellung der Vaterschaft Das Jugendamt berät und unterstützt Sie kostenfrei zur Feststellung der Vaterschaft Ihres Kindes. Wenden Sie sich hierzu an o.g. Mitarbeiter.